Wie von uns am 15.06.2012 berichtet, wurde Blizzard wegen ihrer Startprobleme von Diablo III abgemahnt. Die magelnden Angaben bezüglich der Spielevoraussetzungen auf der Verpackung und die Serverprobleme sollten schnellstens geändert werden. Die Frist endete dazu vor einer Woche.

Allerdings sind die Verbraucherschützer mit der Antwort der Blizzard-Anwälte ganz und gar nicht zufrieden: Nun wollen sie Blizzard vor Gericht anklagen, Frist: 27.07.2012. Da kann man nur hoffen, dass Blizzard bis zum 27.07.2012 eine überzeugende Stellungnahme abschickt.

da_irga, 22.07.2012, 14:49 Uhr Webnews Facebook
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